Kosten + Honorar
 

Das Honorar wird nach der für alle Steuerberater geltenden Gebührenverordnung (StBGebV) erhoben. Es bemisst sich üblicherweise am Gegenstandswert. So wird bei einer Einkommensteuererklärung die Höhe des Honorars durch die Summe der Einkünfte bestimmt. Innerhalb des Abrechnungsspielraums der Gebührenverordnung liegen die Honorare
im mittleren Bereich. Mündliche oder schriftliche Beratungen werden nach dem Faktor Zeit abgerechnet.

Alle Steuerberatungskosten sind grundsätzlich steuerlich abzugsfähig.